Eine rasche finanzielle Unterstützung soll es für Unternehmen, die vom 2. Lockdown in Österreich und der behördlichen Schließung (COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 2.11.2020) direkt betroffen geben. Und zwar in Form des so genannten „Lockdown-Umsatzersatzes„. Das Ziel: Betrieben durch die Coronakrise zu helfen und dabei Arbeitsplätze zu erhalten. Um die wirschaftlichen Auswirkungen des 2. Lockdowns abzufedern, wird beim Lockdown-Umsatzersatz der Novemberumsatz pauschal mit 80 % ersetzt.
Wer darauf Anspruch hat und welche Unternehmen durch die Finger schauen, wie man den Lockdown-Umsatzersatz beantragen kann und wie hoch er maximal ist beantworten wir in dieser Podcast-Folge!
Das BMF hat zudem ein interessantes FAQ zum Lockdown-Umsatzersatz erstellt, das wir euch nicht vorenthalten wollen. Hier geht es zum BMF FAQ Lockdown-Umsatzersatz.