In der aktuellen Podcastfolge beschäftigen wir uns mit dem Verlustrücktrag. Denn mit dem Konjukturstärkungsgesetz 2020 wurde die Möglichkeit eröffnet, aktuelle Verluste in bereits abgelaufenen Jahren zu berücksichtigen (Verlustberücksichtigungsverordnung). In diesem Zusammenhang bestehen die Möglichkeiten – wie wir im Podcast gehört haben – die Vorauszahlungen für das Jahr 2019 nachträglich herabzusetzen und eine sogenannte „COVID-19 Rücklage“ geltend zu machen. Im Rahmen der Veranlagung 2020 kann dann erstmalig der „Verlustrücktrag“ beantragt werden.
Wie das alles funktioniert, das könnt ihr hier nachlesen!