Die um Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) enthaltenen Regelungen weisen wesentliche Unterschiede zum allgemeinen Urlaubsgesetz auf. Auf die Besonderheiten wollen wir nun im 2. Teil näher eingehen.
Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt …
… ist ein Überblick betreffend Urlaub für Betriebe, die der BUAK unterliegen: wie viele Urlaubswochen stehen zu, wie kann bzw. muss der Urlaub konsumiert werden, kann der Urlaub auch ausbezahlt werden etc.
Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Christine Höller, Personalabrechnerin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.