Im 1. Teil zum Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) haben wir nähere Einblicke und Informationen zu der Förderung selbst, zu den Ober- und Untergrenzen sowie zur Berechnung erhalten. Wir haben erfahren, welche Energiemehrkosten gefördert werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt …
… sind Informationen zur Antragsstellung selbst. Wie wird der Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) beantragt? Welche Informationen werden überhaupt für die Beantragung benötigt? Warum brauche ich dazu einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer? Und welche Faktoren muss ich berücksichtigen? Außerdem erfährt ihr, wann der EKZ 2 ausbezahlt wird und was ihr für den 2. Part der Förderung zu tun habt!
Darüber informiert euch unser Experte Kristof Pipam von der Inspiralia GmbH. Bei Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Förderwürdigkeit und die Fördermöglichkeiten sowie dem organisatorischen Ablauf, kontaktiert ihr am besten direkt Kristof Pipam von der inspiralia (www.inspiralia.at) unter kristof.pipam@inspiralia.com oder +43 (0) 57 75 040.