Wir sind nun beim letzten Teil zum Thema „Karenz & Co“ angekommen. Und ein wichtiger Teil darf dabei natürlich nicht fehlen: Bildungskarenz!
Bildungskarenz ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bei Entfall des Entgelts für das Absolvieren einer Weiterbildungsmaßnahme.
Was ihr im 5. Teil zu hören bekommt …
… sind Antworten auf die Fragen „Was versteht man unter Bildungskarenz?“, „Welche Vorteile bringt eine Bildungskarenz mit sich?“, „Wie hoch ist die Unterstützung durch das AMS?“, uvm.
Und beantworten wird uns all diese Fragen Mag. Birgit Posch. Sie ist Arbeitsrecht-Juristin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung.