Was versteht man eigentlich unter Kfz?

Kfz = Kraftfahrzeug. Darunter fallen Krafträder, Pkw und andere hauptsächlich für Personenbeförderung gebaute Kfz. Ausgenommen sind Lkw und Oldtimer.

In der nächsten Podcast-Folge betrachten wir das Auto unter dem Blickwinkel von NoVA (Normverbrauchsabgabe) und Kraftfahrzeugsteuer/ Motorbezogener Versicherungssteuer.

Unser Experte Mag. Alexander Hofer (Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH) hat uns eine Frage zur NoVA schon vorab beantwortet:

Wie hoch ist denn eigentlich die NoVA?

Beim Pkw hängt der Tarif – der Steuersatz – vom CO2-Emissionswert ab. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt oder der gemeine Wert. Wenn eine NoVA-Pflicht ausgelöst wird, unterliegt das Kfz grundsätzlich auch der Kfz-Steuer.

Ob ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen eine NoVA-Pflicht auslöst: Es beginnt bei der rechtlichen Notwendigkeit, ob ein Kfz in Österreich zuzulassen ist oder nicht. Das bestimmt sich nach dem KfG 1967. Demnach sind Kfz, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden kraftfahrrechtlich zuzulassen und unterliegen folglich der NoVA und Kfz-Steuer.

Wenn Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen in das Inland einbringen oder verwenden, ist bis zum Gegenbeweis das Kfz als mit einem dauernden Standort im Inland anzusehen. Hat das Kfz seinen dauernden Standort in Österreich, ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur während eines Monates nach der erstmaligen Einbringung ins Inland zulässig. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug einen weiteren Monat verwendet werden. Die Frist wird durch eine vorübergehende Verbringung ins Ausland nicht unterbrochen.

Laut Judikatur müssen 3 Voraussetzungen vorliegen:

  1. Das Kfz wird auf österreichischen Straßen verwendet.
  2. Die Nutzung muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person als Verwender zuordenbar sein.
  3. Der Verwender hat seinen (Wohn-)Sitz im Inland.

Weitere Antworten rund um Fragen zur NoVA und Kfz-Steuer hört ihr im 3. Teil von „Auto & Steuern“ – coming soon!

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