
#260 Arbeitnehmerveranlagung (Teil 2): Geld zurück im Ruhestand
Wer denkt, dass die Arbeitnehmerveranlagung nur für Berufstätige gilt, liegt falsch! Auch Pensionisten unterliegen der Einkommenssteuer und können sich Geld vom Finanzamt zurückholen.In dieser Folge