
Was ihr über den Umsatzersatz II wissen solltet
Wollt ihr noch weiterführende Infos zum Umsatzersatz II? Dazu mehr in diesem Beitrag!
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Spät aber doch wurde die Unterstützungsmaßnahme für die sogenannten indirekt betroffenen Unternehmen mittels Verordnung (VO Lockdown-Umsatzersatz II) verlautbart.
Corona Maßnahmen bringen auch Entlastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Aber welche?
Was ihr über den Verlustersatz noch wissen solltet.
Als ergänzende Maßnahme, um den Unternehmen Liquidität in Zeiten der Coronakrise zur Verfügung zu stellen, kann nun ein so genannter Verlustersatz beantragt werden.
In Teil 1 widmen wir uns den arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen, die das Jahr 2021 mit sich bringt
COVID-19: Jetzt gibt es eine weitere Entlastung für Unternehmen und zwar in Form des Fixkostenzuschuss Phase 2.
Im Rahmen der Veranlagung 2020 kann dann erstmalig der „Verlustrücktrag“ beantragt werden. Doch wie geht das?
Mit dem Konkunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die Möglichkeit eröffnet, aktuelle Verluste zu berücksichtigen.
Das BMF hat zudem ein interessantes FAQ zum Lockdown-Umsatzersatz erstellt, das wir euch nicht vorenthalten wollen.